Heuschrecken sind sehr gute Bioindikatoren, denn sie reagieren sehr empfindlich auf Änderungen der Bewirtschaftung und des Klimas. Da sie mehrheitlich ihren gesamten Lebenszyklus im selben Lebensraum verbringen, können sie gut als Biotopindikator verwendet werden. Für Europa sind derzeit rund 1000 Arten von Langfühler- und Kurzfühlerschrecken bekannt. In Deutschland sind derzeit 85 Arten nachgewiesen.
Das Büro verfügt über einschlägige Erfahrungen beim Monitoring und der Kartierung von Orthoptera. Folgende Methoden kommen zum Einsatz:
1. Kescherfänge und visuelle Bestimmung
2. Verhören (akustische Bestimmung) mit Hilfe eines Batdetektor (Petterson 240X)
Gute Erfahrungen bei der Zielsetzung der Quantifizierung haben wir mit dem Einsatz eines Isolationsquadrats gemacht.
Büroausstattung: 2x Isolationsquadrat, 850x Bodenfallen, 10x Kescher, 5x Klopfschirme, diverse Batdetektoren inkl. Petterson 240X
Ökologische Bedeutung der Heuschrecken
In nicht bis wenig gedüngtem, ein- bis zweimal im Jahr genutztem Grünland stellen Heuschrecken einen erheblichen Teil der oberirdischen tierischen Biomasse dar (bis zu 40 %). Ihre enorme Bedeutung bei der Umsetzung von pflanzlicher Biomasse im Grünland wird an folgender Zahl deutlich:
Für eine Wiese im Murnauer Moos ergab eine Hochrechnung, dass der dort vorkommende Heuschreckenbestand innerhalb eines Monats zirka 8 Zentner Frischgewicht an Gräsern pro Hektar vertilgt. Trotz dieser beachtlichen Menge wird der Biomasseverlust durch Heuschrecken im Grünland als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft. Heuschrecken sind eine wichtige Nahrungsquelle für viele Tiere, vor allem Vögel, Reptilien, Spinnen und Hautflügler. Die Menge der verfügbaren Heuschrecken ist für viele Vogelarten entscheidend für eine erfolgreiche Jungenaufzucht. Eine Auswertung des „Handbuches der Vögel Mitteleuropas“ (Glutz von Blotzheim 1973–1993) durch IngrIsch & Köhler 1998 ergab, dass sich 133 Vogelarten von Heuschrecken ernähren, davon 38 Arten in beträchtlichem Umfang. Der Weißstorch ernährt sich in
den Sommermonaten bis zu 90 % von Heuschrecken. Ein bekannter Heuschreckenjäger ist auch der Neuntöter, der seine Beute gerne auf dornige Zweige aufspießt. Auch Igel, Spitzmäuse und Maulwürfe erbeuten Heuschrecken. Der prachtvollen Wespenspinne und anderen Spinnen springen Heuschrecken ins Netz. Mit ihren in Sprunghöhe der Heuschrecken gebauten Netzen sind sie auf diese Tiergruppe angewiesen. Manche Grabwespen haben sich auf Heuschrecken spezialisiert, indem sie die gelähmten Heuschrecken als Nahrungsvorrat für ihre Larven nutzen.
Wie viele artenreiche Tiergruppen haben auch die Heuschrecken unterschiedliche Habitat-Ansprüche: Einige "Allerwelts"-Arten, die Wissenschaftlicher als euryök bezeichnen, kommen mit vielen Biotopen zurecht; sie können daher leicht auf solchen Flächen (auch in Gärten) überleben, die der Mensch nicht vernichtet, und sind daher auch dem Laien bekannt – etwa der Gemeine Grashüpfer (Chorthippeus parallelus). Viele andere, nämlich die stenöken Arten, sind auf bestimmte
Biotop-Typen spezialisiert bzw. an sie gebunden; die Zerstörung eines solchen Biotops bedeutet die lokale Ausrottung einer solchen Art. Vor allem diese gefährdeten Biotope gilt es daher zu bewahren – nicht nur für Heuschrecken:
Felder, die ökologisch bewirtschaftet werden, also ohne Pestizide und chemische Düngung;
Feuchtgebiete, die vielfach aus (land)wirtschaftlichen und sogar aus ästhetischen oder
"ordnungspolitischen" Gründen vernichtet wurden und werden;
Kiesbänke, die der Verbauung der Flüsse zum Opfer fallen, wenn diese z. B. der Schiffahrt
oder dem Tourismus erschlossen werden sollen;
Sonnenexponierte Trockenhänge und ähnliche Trockenflächen, die der "Flurbereinigung",
dem Siedlungsbau und dem Freizeittourismus zum Opfer fallen;
Privatgärten, die in ihrer großen Menge und ungeheures Naturschutzpotential darstellen,
das jedoch viel zu wenig genutzt wird.
Gesetzlicher Heuschreckenschutz
Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) listet, die in Konkretisierung des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) einige der bedrohtesten Arten auf. Ausgerechnet diese Vorschrift aber bewirkt in
der Praxis überhaupt nichts, da sie lediglich das gezielte Verfolgen, Fangen und Töten der genannten
Arten verbietet und unter Strafe stellt. Dem Überleben dieser und anderer Arten dient dies leider
nicht:
Ein aktiver Artenschutz im Sinne von Kontrollen in wichtigen Biotopen findet ohnehin nicht
statt: Wo kein Kläger, da auch kein Richter.
Wenn tatsächlich einmal ein Vergehen angezeigt wird, so wird das Verfahren meist wegen
"Geringfügigkeit" oder "mangels öffentlichen Interesses" eingestellt.
Tatsächlich hat gelegentliches illegales Fangen geschützter Insekten praktisch keinen Einfluß
auf deren Bestandsentwicklung; erst wenn Heuschrecken-Sammeln "Volkssport" würde,
könnten einige bedrohte Arten für immer verschwinden.
Die indirekte Vernichtung durch Pflanzenschutzmittel oder Baumaßnahmen ist weiterhin
erlaubt; geschützt werden somit die eigentlichen Gefährdungsursachen, nicht die gefährdeten Arten.