Arten der Anhänge IV der Fauna Flora Habitatrichtlinie

Zur Zeit werden in Deutschland 138 Arten auf Anhang IV sowie 110 Arten auf Anhang V geführt. Dazu werden auch drei Heterocera-Arten gezählt. Das Büro verfügt einschlägige Erfahrung im Monitoring & Kartierung dieser drei Arten.

 

ANHANG IV

Anhang IV (Anh. IV) ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten (in Deutschland aktuell 138 Tier- und Pflanzenarten), die europaweit durch die FFH-Richtlinie unter Schutz stehen, weil sie in ganz Europa und damit auch in den jeweiligen Mitgliedsstaaten, in denen sie vorkommen, gefährdet und damit schützenswert sind. In Deutschland wurde der Schutz der Anhang IV-Arten in das Bundesnaturschutzgesetz als „streng geschützte Arten“ v.a. in den § 44 übernommen. Neben dem direkten Tötungsverbot dürfen auch ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden. Zudem dürfen diese Arten auch nicht in der Fortpflanzungs- Wanderungs- und Winterruhezeit gestört werden. Dieser sog. spezielle Artenschutz gilt nicht nur im Schutzgebietsnetz NATURA 2000, sondern auf der gesamten Fläche. Das bedeutet, dass für diese Arten strenge Schutzvorschriften gelten, auch außerhalb der FFH-Gebiete und dass der Schutz dieser Arten bei jeglichem Eingriff in Natur und Landschaft beachtet werden muss. Laut § 44 darf sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtern.

 

Haarstrangwurzeleule - Gortyna borelii

Hecken-Wollafter - Eriogaster catax

Nachtkerzenschwärmer - proserpinus proserpina